Vogelschutz am eigenen Gartenteich

Nach einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt (Az. 1 L 136/09.NW) musste ein Fischteichbetreiber die feinmaschigen Netze wieder beseitigen, die er zum Schutz seiner Fische vor Kormoranen und Graureihern gespannt hatte. Laut Gericht hatte der Betreiber gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Die Vögel können sich im Maschennetz verfangen und dort qualvoll verenden. Es ist grundsätzlich verboten, Wirbeltiere mit Vorrichtungen von Teichen fernzuhalten, wenn diese dadurch verletzt oder getötet werden können. Die Vorgaben des Tierschutzes gelten selbstverständlich auch für Gartenbesitzer. Wer seine Goldfische vor Reiher und Co. schützen möchte, der kann beispielsweise Fischreiher-Attrappen oder einen sogenannten Reiherschreck einsetzen. Wird trotzdem ein Netz verwendet und es kommt zur Anzeige, drohen empfindliche Strafen

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