Die europäische Stechpalme (Ilex aquifolium)

weiter Namen sind auch Hülse, Hulst, oder Stechhülse. Ilex gehört zur Familie der Stechhülsengewächse.

Ein wunderschöner einheimischer Baum mit Nahrung für Vögel und Insekten.

In vielen Länder wie z.B. Frankreich, der USA aber auch in Deutschland ist die Ilex ein schöner und beliebter Weihnachtsschmuck. Schon die Kelten schmückten im Winter Haus und Hof, vor allem aber Türen und Fenster mit Zweigen an denen die leuchtend roten Beeren zur Abwehr der bösen Geister.

Die Stechpalme ist entgegen vieler Meinung tatsächlich heimisch bei uns. In Bayern kommt diese in der Natur eher kaum vor. 

Ilex mag eher einen windgeschützten sonnig oder halbschattigen Standort bei keinen besonderen Bodenansprüchen. Bei sonnigen Standorten ist allerdings der Wasserbedarf recht hoch. 

Die Stechpalme kann bis zu 300 Jahre alt werden und bei geeignetem Standort auch bis zu 10 meter hoch. Die lederartigen, glänzenden immergrünen und am Rand mit kleinen Stacheln versehenen Blätter bleiben ganzjährig an der Pflanze. 

Die Pflanze blüht von etwa Mai bis Juni mit kleinen weißen oder rötlich weißen, vierblättrigen Blüten in Dolden die sehr gerne von Insekten angenommen werden.

Im Spätherbst dann bildet sie die leuchtend roten etwa erbsengroßen Beeren aus, dir wiederum im Winter sehr gerne von Vögeln gefressen werden. 

Nur die weiblichen Pflanzen tragen Beeren, es werden also sowohl eine männliche als auch eine weibliche Pflanze benötigt um Früchte zu produzieren. 

Grundsätzlich ist der Ilex Frostfest in ungeschützten und sehr kalten Wintern sollte die Pflanze aber geschützt werden.

Für Deko oder Formschnitte ist die Stechpalme gut geeignet und verträgt das Schneiden recht gut. 

Alle Teile der Pflanze sind NICHT GIFTIG und somit auch für Gärten mit Kindern geeignet.

Die Stechpalme steht in Deutschland unter Artenschutz und darf daher in der Natur weder ausgegraben noch Teile davon abgeschnitten werden.

Auch in Gärten bedarf eine Beseitigung meist eine Erlaubnis der zuständigen Behörden. Vor allem wenn es eine Baumschutzverordnung in dem Wohnort gibt. Das Bescheiden ist nach den gesetzlichen Bestimmungen aber erlaubt. Also normal von Anfang Oktober ist Ende Februar.

Quelle: Kraut und Rüben; Wikipedia;

Foto: Uwe Steigemann

Uwe Steigemann

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