Darf man Weihnachtsdeko aus dem Wald holen?

Jetzt zur Advent- und Weihnachtszeit wird wieder überall viel Dekoriert. 

Kränze, Bäume, Krippen, Girlanden und vieles andere wird nun gebraucht und gebastelt.

Wer keinen Garten hat. Holt sich seine Zweige, Moos Zapfen, Wedel und andere Naturprodukte gerne einfach im Wald.

Aber darf man das überhaupt?

Immerhin liegt da viel rum oder wächst im oder am Wald.

Grundsätzlich regelt das mal das Bundeswaldgesetz (BwaldG).

Hier wird aber meist auf die LandesWaldgesetze (LwaldG) verwiesen. Grundsätzlich darf der Wald nur auf nachhaltige Weise genutzt werden. Wald müsse so auf diese Weise verhalten, vermehrt und vor Schadenseinwirkungen geschützt werden. 

Den Wald zu betreten und nutzen erfolge außerdem auf eigene Gefahr.

Was genau ist den nun wo erlaubt oder verboten?

Grundsätzlich gibt es mal ein Sammelverbot und Pflückverbot in Naturschutzgebieten, Kernzonen und eingezäunten Kulturflächen. Und natürlich für Pflanzen und Pflanzenteile die an sich unter Naturschutz stehen. 

Was genau gesammelt werden darf ist nicht überall gleich. Da sollte man sich genau Informieren vor jedem Waldbesuch. Am besten bei stattlichen Stellen wie dem Forstamt oder der Naturschutzbehörde. Bzw. dem Umweltamt. 

In einigen Bundesländern ist das Mitnehmen eines Handstraußes von Pflanzen oder Wedeln erlaubt. 

Wobei das ganze pfleglich und nachhaltig erfolgen sollte. 

Bitte keine geschützten Waldarten wie z.B. die Eibe mitnehmen.

Übrigens werden oft vom Eigentümer Bäume, die sich als Weihnachtsbaum eignen mit einer übel riechenden Substanz eingesprüht um zu verhindern, das diese geklaut werden.

Ebenso Verboten ist natürlich das Ausgraben oder absägen von Bäumen und Sträuchern, Pilzen oder Moos. Oder auch Pflanzen zu beschädigen oder einfach Äste abzuschneiden.

Der Wald ist unter Einschränkungen (Naturschutzgebiete, Kernzonen, Forstkulturen, gezäunte Wasserschutzgebiete) Frei betretbar

Die besseren Anlaufstellen sind also z.B.

Viele Forstämter bieten daher Weihnachtsbäume, Schmuckwedel und anderes zum Verkauf an. 

Auch die Gartenmärkte und Gärtnereien bieten hier ein reichhaltiges Angebot. 

Vieles gibt es aber auf Nachfrage auch am Wertstoffhof oder den Grünabfallplätzen der Gemeinden oder den Gartenämtern der Kommunen. 

Im eigenen Garten ist das natürlich auch kein Problem.

Bundesartenschutzverordnung

Bundeswaldgesetz

Landeswaldgesetze

Uwe Steigemann

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