Grundsteuer Meldung !

Die neue Grundsteuer auch für Gärten und Obstwiesen

WICHTIG: Auch für unsere Gärten, Obstwiesen und Waldflächen sind Grundsteuerangaben zu machen.

Die Grundsteuer-Erklärung muss auch für Obstwiese, Schrebergarten & Co. gemacht werden.

WISO Steuer zeigt auf seiner Webseite, worauf man achten muss.

Auszug:

  • Obstwiese und Schrebergarten gehört in die Rubrik Land- und Forstwirtschaft
  • die Nutzungsart ist wichtig
  • Bis zum 31.01.2023 ist eine eigene Grundsteuer-Erklärung abzugeben

Uwe Steigemann

… und hier gibt's noch mehr…

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