Rechtliches
Grundsteuer Meldung !
Die neue Grundsteuer auch für Gärten und Obstwiesen
WICHTIG: Auch für unsere Gärten, Obstwiesen und Waldflächen sind Grundsteuerangaben zu machen.
Die Grundsteuer-Erklärung muss auch für Obstwiese, Schrebergarten & Co. gemacht werden.
WISO Steuer zeigt auf seiner Webseite, worauf man achten muss.
Auszug:
- Obstwiese und Schrebergarten gehört in die Rubrik Land- und Forstwirtschaft
- die Nutzungsart ist wichtig
- Bis zum 31.01.2023 ist eine eigene Grundsteuer-Erklärung abzugeben