Hecke schneiden

Wie oft muss eine Hecke – auch aus Bambus – zurückgeschnitten werden?

Hier gibt es etliche landesrechtliche Unterschiede. So dürfen zum Beispiel in Baden-Württemberg alle grenznahen Hecken nur 1,80 Meter hoch werden und dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht stark geschnitten werden. Der Anspruch des Nachbarn auf einen Rückschnitt der Hecke verjährt allerdings nicht.

In Bayern gibt es keinen Anspruch auf Rückschnitt, sondern nur einen Anspruch auf Beseitigung von zu grenznaher Bepflanzung. Laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (Az. V ZB 72/11) kann der Nachbar in der Regel jährlich sogar ein zweimaliges Zurückschneiden auf die üblichen zwei Meter verlangen, nämlich in und nach der Wachstumsperiode. Ausnahmen bilden zum Beispiel Baden-Württemberg oder Sachsen. In den meisten Nachbarrechtsgesetzen kann übrigens wegen Verjährung nach fünf Jahren ungehemmten Wachstums kein (erneuter) Rückschnitt mehr gefordert werden.

Der Eigentümer der Hecke hat übrigens nach der gültigen Rechtsprechung nicht ohne Weiteres das Recht, den nachbarlichen Grund und Boden für Heckenpflegearbeiten zu betreten – hier ist Diplomatie gefragt! Keinesfalls sollte man ohne entsprechende Vereinbarung einfach auf das Grundstück des Nachbarn gehen, auch wenn dieses nicht eingefriedet ist

… und hier gibt's noch mehr…

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