Nachbarschaftsstreit: Bäume an der Gartengrenze

Welche Streitigkeiten rund um das Nachbarschaftsrecht enden denn am häufigsten vor Gericht?

Häufig wird wegen Bäumen beziehungsweise nicht eingehaltener Grenzabstände prozessiert. Zwar gibt es in den meisten Bundesländern relativ klare Vorgaben. In einigen (zum Beispiel Baden-Württemberg) gelten aber je nach Wuchsstärke des Gehölzes unterschiedliche Abstände. Im Streitfall muss der Nachbar Auskunft geben, welchen Baum er gepflanzt hat (botanischer Name). Am Ende gruppiert dann noch ein vom Gericht bestellter Sachverständiger den Baum ein. Ein weiteres Problem ist die Verjährungsfrist: Wenn ein Baum länger als fünf Jahre (in Nordrhein-Westfalen sechs Jahre) zu dicht an der Grenze steht, muss der Nachbar das akzeptieren. Man kann aber vortrefflich darüber streiten, wann genau der Baum gepflanzt wurde. Außerdem ist in einigen Bundesländern ein Heckenrückschnitt auch nach der Verjährung des Beseitigungsanspruchs ausdrücklich zugelassen. Auskünfte über die örtlichen Abstandsvorschriften erteilt die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Falls es sich beim Baum an der Gartengrenze um einen Apfelbaum handelt: Wem gehört eigentlich das Obst, das auf der anderen Seite der Grenze hängt?

Dieser Fall ist juristisch klar geregelt: Alle Früchte, die über dem Nachbargrundstück hängen, gehören dem Baumeigentümer und dürfen nicht ohne vorherige Absprache oder Ankündigung geerntet werden. Erst wenn der Apfel vom Baum des Nachbarn als Fallobst auf dem eigenen Rasen liegt, darf man ihn aufheben und verwerten.

Und was passiert, wenn beide die Äpfel gar nicht wollen, sie also auf beiden Seiten der Grenze zu Boden fallen und verrotten?

Sollte es in diesem Fall zur Auseinandersetzung kommen, ist wiederum zu klären, ob das Fallobst die Nutzung des Nachbargrundstücks wirklich erheblich beeinträchtigt. Beispielsweise wurde in einem Extremfall der Eigentümer einer Mostbirne verurteilt, die Kosten der Entsorgung auf dem Nachbargrundstück zu übernehmen. Der Baum war aber wirklich ungeheuer ertragreich und die faulenden Früchte führten auch noch zu einer Wespenplage

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2025 Sparkassenkalender „Naturgärten in Rhön-Grabfeld“

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