Die Wühlmaus ist laut Artenschutzverordnung nicht geschützt. Dennoch sind bei ihrer Bekämpfung Vorgaben zu beachten…
angucknWer an einer Grenzwand zur Fassadenbegrünung eine Kletterpflanzehochranken lässt, haftet für die entstehenden Schäden. Efeu beispielsweise dringt mit seinen Haftwurzeln durch kleine Risse im Putz…
angucknSoweit nicht ohnehin eine Einfriedungspflicht für das Grundstück nach dem Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes vorliegt, kann sich eine Einfriedungspflicht auch…
angucknDas Kleingedruckte hat es in sich: Ob eine Gebäudeversicherung zahlen muss, hängt im Einzelfall vom Wortlaut der Police ab. Eine Grundstückseigentümerin ließ…
angucknWer an einer Grenzwand zur Fassadenbegrünung eine Kletterpflanze hochranken lässt, haftet für die entstehenden Schäden. Efeu beispielsweise dringt mit seinen…
angucknNeben erheblichen Lärmbelästigungen kann es vorkommen, dass durch Bauarbeiten am Nachbargrundstück Schäden auf Ihrem eigenen Grundstück entstehen. Diese zeigen sich…
angucknGemeinden können ihre Räum- und Streupflichten weitgehend auf Dritte übertragen oder zeitlich einschränken. So kann beispielsweise in einer Satzung festgelegt…
angucknNach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Haftung des Grundstückseigentümers für die Sanierung von Altlasten (BVerfGE 102,1 ff.) entzieht eine Haftung…
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