Versicherung zahlt nicht für vorsorgliche Baumfällung

Das Kleingedruckte hat es in sich: Ob eine Gebäudeversicherung zahlen muss, hängt im Einzelfall vom Wortlaut der Police ab. Eine Grundstückseigentümerin ließ einen Baum fällen, der nach einem Sturm derart in Schieflage geraten war, dass er auf ihr Haus zu fallen drohte. Die Versicherung wollte die entstandenen Kosten, rund 1.500 Euro, nicht erstatten. Zu Recht, entschied das Amtsgericht München. Der Versicherungsfall sei nach dem Wortlaut der Versicherungsvereinbarungen nicht eingetreten, denn der Baum war weder vollständig umgefallen noch hatte er das Bauwerk beschädigt. Grundsätzlich müssen Versicherungen zwar auch für Maßnahmen zahlen, die Hausbesitzer ergreifen, um akut drohenden Schaden abzuwenden. Die Klägerin konnte aber nicht beweisen, dass von dem Baum eine unmittelbare Gefahr ausgegangen war.

AZ 155C 510/17

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