Lärmbelästigung durch Gartenhäcksler und Co.

Ob eine Lärmbelästigung durch Gartengeräte vorliegt, hängt von der Stärke, Dauer, Art, Häufigkeit, Regelmäßigkeit und der Vorhersehbarkeit der Geräuschentwicklung ab. Laut Bundesgerichtshof kommt es auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen an und was diesem zuzumuten ist. Auch die Uhrzeit spielt eine Rolle: Zum Beispiel sind tagsüber höhere Geräuschpegel zulässig als zur Nachtzeit von 22 Uhr bis 6 Uhr. Welche örtlichen Ruhezeiten, zum Beispiel auch zur Mittagszeit, bei Ihnen gelten, erfahren Sie beim zuständigen Ordnungsamt. Weitere Einschränkungen beim Einsatz von Gartengeräten können sich zum Beispiel aus der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ergeben.

… und hier gibt's noch mehr…

2025 Sparkassenkalender „Naturgärten in Rhön-Grabfeld“

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