Essig gegen Unkraut einsetzen? Was sagt das Umweltbundesamt?
Auch das abflämmen ist inzwischen in vielen Gegenden verboten. Zum einen wegen der Brandgefahr im allgemeinen aber auch wegen der zunehmenden Trockenheit.
st Essig, Essigessenz, Backpulver oder Salz erlaubt zur Unkrautbekämpfung?
Hierzu findet man die unterschiedlichsten Angaben im Netz und den Sozialen Medien.
Diese Mittelchen sind weder einzeln noch gemischt als Pflanzenschutzmittel erlaubt. Geschweige den irgendwelche chemischen Hausreiniger oder ähnliches.
Das Umweltbundesamt hat auf seiner Webseite einen Artikel zum Thema Umkraut im Garten veröffentlicht und geht darin auf die Verwendung von Essig als Unkrautbekämpfungsmittel ein:
Der Einsatz von Herbiziden auf versiegelten oder befestigten Flächen ist grundsätzlich verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet.
Grundsätzlich verboten – sowohl auf gärtnerischen wie auf befestigten oder versiegelten Flächen – ist auch die Anwendung von Hausmitteln wie Essig und Salz. Das Pflanzenschutzgesetz untersagt ausdrücklich den Einsatz von Präparaten, die nicht offiziell als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind, aber dazu geeignet sind, andere Organismen zu schädigen. Dies ist keine Schikane des Gesetzgebers, sondern liegt darin begründet, dass Hausmittel meist gefährlicher sind und mehr umweltschädliche Nebenwirkungen haben, als von den Anwendern vermutet.
Das ist eine klare Ansage vom Umweltbundesamt: Der Einsatz von Essig zur Unkrautbekämpfung ist auf allen gärtnerischen, befestigten oder versiegelten Flächen verboten!
Auch das Pflanzenschutzgesetz verbietet es.
“Verstoß gegen die Gute Fachliche Praxis im Pflanzenschutz dar. (§ 3 Pflanzenschutzgesetz). Verstöße würden in der Regel durch ein Bußgeld in Höhe von 175 Euro geahndet.
Also lieber doch wieder manuell entfernen wenn es stört.
Allerdings sind Kleinstgewächse Flechten und Moose in den Ritzen von Pflastersteinen und anderen befestigten versiegelten Flächen ein sehr wertvollen Minibiotop mit teils einzigartigen Pflanzen und Tieren.
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Hier auch Infos der bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft
Foto: Uwe Steigemann