Katze angelt Fische aus dem Teich, wer kommt für den Schaden auf?

Für Goldfische, die seine Katze im Nachbarteich „angelt“, haftet der Halter genauso, als hätte er sie selbst herausgeholt. Kann der Katze ihr Jagderfolg nachgewiesen werden, muss der Halter ihr zwar den Auslauf nicht verbieten, aber den entstandenen Schaden bezahlen

(AG Bonn, Az. 11 C 463/84; LG Augsburg, Az. 4 S 2099/84; OLG Celle, Az. U 64/85)

… und hier gibt's noch mehr…

Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

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Aktion Ostheimer Weichsel

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Die Ostheimer Weichsel

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Natur und Nutzgarten Perrmann

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Die wilde Karde (Dipsacus fullonum L.)

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