Igel sind keine Kleintiere / Haustiere
IGEL
Igel sind keine Kleintiere
Die Frage, ob und welche Tiere in einer Mietwohnung erlaubt sind, welche Tiere der Vermieter erlauben muss und für welche Tiere Mieter keine Genehmigung benötigen, ist ein Dauerbrenner vor den deutschen Gerichten. Mittlerweile hat sich in der Rechtsprechung das sog. Kleintierprivileg entwickelt, wonach Mieter für Kleintiere (z. B. Kanarienvögel, Kleinnager, Zierfische, harmlose Echsen oder ungiftige Schlangen) keine Genehmigung des Vermieters benötigen. In einem jüngeren Fall musste das Amtsgericht Berlin-Spandau (AG Berlin-Spandau) entscheiden, ob auch Igel solche Kleintiere sind.
In dem zugrunde liegenden Fall richtete eine Frau mehreren Igeln in ihrer Mietwohnung ein Winterquartier ein. Nachdem sich Nachbarn über den Geruch beschwerten, mahnte die Vermieterin die Frau dreimal erfolglos ab und kündigte das Mietverhältnis schließlich fristlos. Als der Fall vor Gericht landete, gaben die Richter der Vermieterin Recht. Nach Ansicht des Gerichts fallen Igel nicht als Kleintiere unter die mietvertragliche Kleintierhaltungsklausel. Dem Urteil zufolge sind Igel keine Haustiere wie Vögel oder Hamster, sondern Wildtiere, von denen Gerüche ausgehen, die den Hausfrieden gefährden können. Daher hätte die Vermieterin die Igel genehmigen müssen.
(AG Berlin-Spandau, Urteil v. 11.11.2014, AZ.: 12 C 133/14)