Bußgelder für rechtswidriges Feuer im Garten
Wer gegen ein Verbrennungsverbot oder gegen die Brandschutz-Regelungen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. 5 Ss 317/93) hat beispielsweise eine Geldbuße von 150 Euro bestätigt, die für das Verbrennen von Brennnesseln im Garten verhängt wurde. Insbesondere hat das Gericht darauf hingewiesen, dass in Nordrhein-Westfalen Gartenabfälle nicht mit Benzin angezündet werden dürfen