Darf man Gartenabfälle verbrennen?

Für manche erscheint das Verbrennen von Gartenabfällen als einfachste Lösung. Das Grüngut muss nicht abtransportiert werden, es fallen keine Kosten an und es geht schnell. Aber das Verbrennen von Grüngut ist gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz verboten und nur in Ausnahmefällen erlaubt. Nicht nur Bundes- und Landesgesetze, sondern auch kommunale Regelungen müssen eingehalten werden.

Grundsätzlich hat die Verwertung von Grüngut Vorrang vor der Beseitigung. Sollte ausnahmsweise in Ihrer Gemeinde das Verbrennen von Gartenabfällen erlaubt sein, muss das Feuer vorab angekündigt und genehmigt werden. Wenn die Genehmigung erteilt ist, müssen strenge Maßnahmen zur Sicherheit, zur Brandverhütung und zum Schutz der Nachbarn eingehalten werden. Diese Maßnahmen betreffen unter anderem die erlaubte Uhrzeit, Jahreszeit und die Witterungsbedingungen (kein/mäßiger Wind). Die Glut muss bis zur Dunkelheit erloschen sein und Mindestabstände müssen eingehalten werden. Hinweis: Eine Ausnahmegenehmigung wird meist nicht erteilt, da die Entsorgung über eine Biotonne, Grüngutsammelstellen oder Wertstoff- und Recyclinghöfe grundsätzlich zumutbar ist. Sie sollten auf jeden Fall bei Ihrer Gemeinde nachfragen und sich, soweit eine Verbrennung erlaubt sein sollte, nach den entsprechenden Vorschriften und Meldepflichten für das Feuer im Garten erkundigen

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