Belästigung durch Drohnen: Rechtslage und Urteile

Bei der privaten Nutzung von Drohnen gibt es rechtliche Grenzen, damit niemand belästigt oder gefährdet wird. Grundsätzlich dürfen Sie Flugdrohnen für die private Freizeitgestaltung (§ 20 LuftVO) bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm ohne Genehmigung nutzen, solange Sie die Drohne in direkter Sichtweite, ohne First-Person-View-Brille und nicht höher als 100 Meter fliegen lassen. Der Einsatz in der Nähe von Industrieanlagen, Flughäfen, Menschenansammlungen und Unglücksorten ist ohne Sondergenehmigung grundsätzlich immer verboten

webmaster

… und hier gibt's noch mehr…

Samen und Früchte bestimmen und erkennen oder auch hier bestellen.

Samen und Früchte bestimmen und erkennen oder auch hier bestellen.

Großer 11ter Blumenmarkt in Ostheim Rhön

Großer 11ter Blumenmarkt in Ostheim Rhön

Das Lungenkraut ( Pulmonaria officinalis)

Das Lungenkraut ( Pulmonaria officinalis)

Große Vogelzählung Stunden der Gartenvögel

Große Vogelzählung Stunden der Gartenvögel

NaturGarten Tour 2024

NaturGarten Tour 2024

No Comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert