Ist die private Videoüberwachung erlaubt?

Auch wenn Sie vermuten, dass Ihnen der Nachbar regelmäßig Äpfel vom Baum klaut oder Ihr Fahrzeug beschädigt, dürfen Sie nicht einfach eine Videokamera mit Blick auf ein fremdes Grundstück fest installieren. Denn grundsätzlich hat der Nachbar einen Unterlassungsanspruch gegen eine rechtswidrige Videoüberwachung und in besonderen Fällen kann er auch eine Geldentschädigung verlangen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. 3 Wx 199/06) hielt etwa die dauernde Beobachtung eines gemeinsamen Kfz-Stellplatzes für eine unzulässige wesentliche Beeinträchtigung, obwohl es regelmäßig zu Fällen von Vandalismus kam.

Selbst eine Attrappe zur Abschreckung ist meist nicht zulässig. Beispielsweise sieht das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg (Az. 10 C 156/07) in einer Attrappe eine Androhung dauernder Beobachtung des fremden Grundstücks und stuft sie daher als nicht gerechtfertigte wesentliche Beeinträchtigung ein

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