Ofen anheizen nur gelegentlich erlaubt

Nicht um optische Mängel, sondern um Geruchsbelästigung ging es bei einem Streit unter Nachbarn. Einer der Nachbarn hatte sich einen Kaminofen für den Garten gekauft, der so viel Rauch verursachte, dass der andere weder Garten noch Terrasse benutzen konnte. Die Fenster mussten ebenfalls geschlossen bleiben. Das sei niemandem zuzumuten, entschied das Landgericht Dortmund (Aktenzeichen 3 O 29/08). Dem Betreiber des Kaminofens wurde untersagt, das Gerät an mehr als acht Tagen pro Monat für jeweils fünf Stunden zu nutzen. Nur dann könne man noch von einem erlaubten „gelegentlichen“ Betrieb des Ofens sprechen

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