Nackt sonnen im Garten

Nackt sonnen im Garten: Klagt ein Hausbewohner oder der Nachbar?

Ein Urteil des Amtsgerichts Merzig (Aktenzeichen: 23 C 1282/04) unterscheidet zwischen Beschwerden von Nachbarn und Hausbewohnern. Nachbarn hatten sich beschwert, weil die Mieterin sich im Garten unbekleidet sonnte. Dies stellt aber keine Störung des Hausfriedens dar, stellt das Gericht feinsinnig fest. Denn die sich gestört fühlenden Nachbarn wohnen nicht im selben Mietshaus. Der Hausfrieden bezieht sich aber nur auf die Bewohner des vom Mieter bewohnten Gebäudes. Es ist jedoch gut vorstellbar, dass andere Gerichte anders entscheiden und eine fristlose Kündigung auch dann zulassen, wenn das Nachbarschaftsverhältnis betroffen ist

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