Rechtsfragen rund um Mobilfunk-Antennen

Für Mobilfunkanlagen gibt es öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Grundlagen. Entscheidend ist dabei stets die Frage, ob die zulässigen Grenzwerte eingehalten werden. Diese Grenzwerte sind in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegt. Für die beim Sendebetrieb entstehenden elektrischen und magnetischen Wellen gilt öffentlich-rechtlich das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Nach § 22 Abs. 1 BImSchG sind schädliche Umwelteinwirkungen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, grundsätzlich auch zu verhindern.

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