Verbot bestimmter Balkonpflanzen

Welche Balkonpflanzen sind erlaubt?

Was auf dem Balkon grünen und blühen darf, ist Geschmackssache. Die Gerichte haben für diesen Zweck noch kein generelles Verbot bestimmter Balkonpflanzen ausgesprochen. Es darf also grundsätzlich jede legale Pflanzenart im Blumenkasten auf dem Balkon kultiviert werden. Wird aber etwa Cannabis angebaut, kann der Vermieter möglicherweise sogar fristlos kündigen (Landgericht Ravensburg, Az. 4 S 127/01). Rankgitter für Kletterpflanzen wie zum Beispiel eine Clematis dürfen zwar grundsätzlich befestigt werden. Dadurch darf jedoch nicht das Mauerwerk beschädigt werden (Amtsgericht Schöneberg, Az. 6 C 360/85)

… und hier gibt's noch mehr…

Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

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Kulturheidelbeeren ( Vaccinium corymbosum) schneiden:

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Aktion Ostheimer Weichsel

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Die Ostheimer Weichsel

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Natur und Nutzgarten Perrmann

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