Warum muss man seine Hecke vor dem 1. März schneiden?

Kurzum: Weil es das Gesetz sagt. Genauer das Bundesnaturschutzgesetz(BNatSchG), § 39, Abs. 5. Darin steht:

„Es ist verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen […].“

Der Grund hierfür ist einfach: In diesem Zeitraum nisten und brüten in den Pflanzen viele heimische Vögel. Da es nach BNatSchG (§ 39, Abs. 1) nicht erlaubt ist, „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören“, ist ein radikaler Schnitt schlichtweg verboten. Sie sollten aber in jedem Falle auch in den letzten Februarwochen vor dem Schneiden Ihrer Hecke einen Blick ins Innere werfen, um zu überprüfen, ob sich dort bereits Vögel niedergelassen haben

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