Darf man Gießwasser aus dem Bach oder Brunnen nehmen?

Die Entnahme und das Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern ist grundsätzlich verboten (§§ 8 und 9 Wasserhaushaltsgesetz) und bedarf der Erlaubnis, soweit nicht im Wasserhaushaltsgesetz eine Ausnahme geregelt ist. Danach ist die Verwendung des Wassers aus oberirdischen Gewässern nur in engen Grenzen zulässig. Hierzu gehören zum Beispiel der Gemeingebrauch und Eigentümer- oder Anliegergebrauch.

… und hier gibt's noch mehr…

2025 Sparkassenkalender „Naturgärten in Rhön-Grabfeld“

2025 Sparkassenkalender „Naturgärten in Rhön-Grabfeld“

Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

Klatsch!! Schlag an der Scheibe was war das?

Klatsch!! Schlag an der Scheibe was war das?

3 neue und zusätzliche Obstbaumpfleger für den Landkreis Rhön-Grabfeld

3 neue und zusätzliche Obstbaumpfleger für den Landkreis Rhön-Grabfeld

Winterräumdienste im Umfeld

Winterräumdienste im Umfeld

Gartenbaubetriebe und Grünpflege

Gartenbaubetriebe und Grünpflege

No Comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert