Mit Gartenarbeit Steuern sparen: Wer profitiert?

Egal, ob man ein eigenes Haus besitzt oder zur Miete wohnt – in beiden Fällen kann man in den Genuss der Steuervergünstigungen kommen. Voraussetzungen sind: Man hat die Arbeiten bei einem ordentlich gemeldeten Unternehmen beauftragt und man selbst bewohnt das Haus oder die Wohnung, die zu besagtem Garten gehört. Das schließt übrigens sogar Schrebergärten und Ferienhäuser ein, die nicht das ganze Jahr über bewohnt sind. Wer Vermieter ist, macht solche Ausgaben wiederum als Werbungskosten geltend.

Geben Sie die Gartenarbeit also bei einem Profi in Auftrag, wenn Sie Steuern sparen möchten. Wer die Arbeiten – zum Beispiel die Anlage einer neuen Terrasse – im Rahmen eines Neubaus erledigen lässt, kann nicht auf Steuervorteile hoffen

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Vogelfreundliche Gärten ausgezeichnet.

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