Darf man sich ein Tiny House in den Garten stellen und darin wohnen?

Tiny Houses sind grundsätzlich zum dauerhaften Wohnen geeignet, ihre Größe ist aber nicht definiert. Unabhängig davon, wie klein die Häuser sind oder ob sie auf Rädern fahrbar sind, gelten sie grundsätzlich als Gebäude im Sinne der Landesbauordnungen und können nicht einfach überall ab- beziehungsweise aufgestellt werden. Ausnahmen bestehen meist nur, solange Häuser, die fest mit den Rädern verbunden sind und eine Wohnwagenzulassung haben, nur abgestellt, aber nicht genutzt werden. Sobald in ihnen gewohnt wird, handelt es sich um Gebäude beziehungsweise kann von ihnen eine gebäudeähnliche Wirkung ausgehen, sodass die Bauordnungen der Länder gelten und eingehalten werden müssen.

Da die Einordnung nicht immer ganz einfach ist, sollten Sie sich vor der Anschaffung eines Tiny House mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Verbindung setzen und klären, welche Voraussetzungen gelten und ob das geplante Vorhaben umsetzbar ist. Abweichende Bedingungen gelten auf Campingplätzen. Ob dort dauerhaft gewohnt werden darf, ist von Campingplatz zu Campingplatz unterschiedlich

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