Welche Schnittmaßnahmen sind zwischen 1. März und 30. September erlaubt?

Darüber, welche Schnittmaßnahmen in den Sommermonaten erlaubt sind, kursieren viele Aussagen und Gerüchte. Fakt ist aber: Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es lediglich untersagt, größere Schnittmaßnahmen wie das Auf-den-Stock-setzen oder Roden durchzuführen. Haben Sie Ihre Hecke im Februar geschnitten, können Sie im Juni ruhig noch einmal zur Heckenschere greifen und die frisch ausgetriebenen Triebe etwas einkürzen. Denn schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Schnittmaßnahmen, die der Gesunderhaltung der Pflanze dienen, sind auch zwischen dem 1. März und 30. September erlaubt

… und hier gibt's noch mehr…

2025 Sparkassenkalender „Naturgärten in Rhön-Grabfeld“

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Klatsch!! Schlag an der Scheibe was war das?

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3 neue und zusätzliche Obstbaumpfleger für den Landkreis Rhön-Grabfeld

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