Stammfäule verursacht Windbruch

Der Beklagten gehört das Nachbargrundstück, auf dem eine 40 Jahre alte und 20 Meter hohe Fichte stand. In einer stürmischen Nacht brach ein Teil der Fichte ab und fiel auf das Dach des Schuppens der Klägerin. Diese verlangt 5.000 Euro Schadensersatz. Das Amtsgericht Hermeskeil (Az. 1 C 288/01) hat die Klage abgewiesen. Laut Sachverständigengutachten fehlt es an der Kausalität zwischen einer möglichen unterlassenen Pflicht, den Baum regelmäßig auf Schäden zu untersuchen, und dem eingetretenen Schaden. Größere Bäume, die unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehen, müssen vom Eigentümer zwar regelmäßig in Augenschein genommen werden, um möglichen Gefahren vorzubeugen.

Eine gründliche Inaugenscheinnahme durch einen Laien reicht dabei in der Regel aber aus. Nur wenn der Schaden aufgrund regelmäßiger Besichtigungen hätte vorausgesehen werden können, wäre das unterlassene Besichtigen auch kausal gewesen. Der Sachverständige hatte aber ausgeführt, dass die Ursache des Umsturzes der Fichte eine für den Laien nicht erkennbare Stammfäule gewesen sei. Die Beklagte muss somit für den Schaden mangels Pflichtverletzung nicht einstehen. Sie konnte die bestehende Gefahr nicht erkennen

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