Wespen und Hornissen

Was gilt bei Wespen und Hornissen?

Ab Herbst sind Wespennester verwaist und werden im nächsten Jahr auch nicht mehr bezogen

Wenn im Nachbarsgarten ein Hornissen- oder Wespennest nicht beseitigt wird, muss das möglicherweise geduldet werden. Es kommt auf die gleichen Voraussetzungen wie bei den Bienen an, also auch darauf, ob im Einzelfall eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt (§ 906 BGB). Wie Bienen sind auch viele Wespenarten und Hornissen gesetzlich geschützt. Tötungen und sogar Nestumsiedlungen sind nach dem Naturschutzgesetz grundsätzlich genehmigungspflichtig.

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