Mieter zahlt fürs Baumfällen

Wiederkehrende Ausgaben rund um die Immobilie darf der Vermieter als Nebenkosten auf seine Mieter umlegen. Darunter fallen z.B. Posten wie Grundsteuer, Müllentsorgungsgebühr oder der Lohn für den Hausmeister. Wie verhält es sich mit Kosten für das Fällen und Entsorgen morscher Bäume? Der klagende Mieter hatte argumentiert, das Fällen alter Bäume gehöre zur Instandhaltung, die grundsätzlich Sache des Vermieters ist. Keineswegs, urteilte das Landesgericht München. Der Mieter muss diese Kosten übernehmen. Solche Arbeiten fallen zwar selten an, gehören aber zur typischen Gartenpflege, denn ein Absterben von Bäumen ist eine natürliche und absehbare Entwicklung. Für die Baumentsorgung wegen Sturmschäden gilt das Urteil aber grundsätzlich nicht, betonen die Richter.

AZ 31 S 3302/20

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