Welche Regeln gelten im Schrebergarten?

Die gesetzliche Grundlage für Schrebergärten, auch Kleingärten genannt, findet sich im Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Weitere Bestimmungen ergeben sich aus den jeweiligen Satzungen oder Gartenordnungen der Kleingartenvereine, bei denen die Pächter Mitglied sind. Durch die Mitgliedschaft verpflichtet man sich zur Einhaltung der Regelungen des Vereins. Nach § 1 Absatz 1 Ziffer 1 BKleingG wird der Garten „dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung (kleingärtnerische Nutzung)“ überlassen. Um diese Bestimmung einzuhalten, finden sich in den Satzungen oder Gartenordnungen meist Regelungen zur Bepflanzung. Zum Beispiel auf wie viel Fläche bestimmte Pflanzen (Zierpflanzen, Nutzpflanzen, etc.) angebaut werden müssen und was mit der restlichen Fläche gemacht werden darf. An diese Bestimmungen muss man sich halten, auch wenn man sie für überholt hält. Durch die Unterschrift und/oder die Mitgliedschaft hat man sich dazu verpflichtet.

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