Kosten bei schweren Sturmschäden im Garten

Eine weitere mögliche Streitquelle: die Pflege von Bäumen, Sträuchern und Blumenrabatten. Der Eigentümer kann längst nicht mehr alle Ausgaben auf die Mieter umlegen. Ein Grundstücksbesitzer forderte von seinem Mieter, für das Fällen eines vom Sturm geschädigten Baumes aufzukommen. Das Landgericht Krefeld (Aktenzeichen 2 S 56/09) lehnte das ab. Es habe sich um „ein singulär schweres Ereignis“ gehandelt, nämlich einen Jahrhundertsturm. Deswegen müsse sich der Mieter nicht an den Fällkosten beteiligen. Das könne höchstens in anderen Regionen der Fall sein, in denen öfter mit schweren Naturkatastrophen zu rechnen sei

… und hier gibt's noch mehr…

2025 Sparkassenkalender „Naturgärten in Rhön-Grabfeld“

2025 Sparkassenkalender „Naturgärten in Rhön-Grabfeld“

Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

Kleine Zapfenkunde 

Kleine Zapfenkunde 

Käsebällchen mit karamellisierten Nüssen, Cranberrys und Petersilie.

Käsebällchen mit karamellisierten Nüssen, Cranberrys und Petersilie.

Insekt des Jahres 2025

Insekt des Jahres 2025

Gemeines Leinkraut oder auch kleines Löwenmaul, früher sagte man auch Frauenflachs dazu. (Linaria vulgaris)

Gemeines Leinkraut oder auch kleines Löwenmaul, früher sagte man auch Frauenflachs dazu. (Linaria vulgaris)

No Comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert