Kosten bei schweren Sturmschäden im Garten

Eine weitere mögliche Streitquelle: die Pflege von Bäumen, Sträuchern und Blumenrabatten. Der Eigentümer kann längst nicht mehr alle Ausgaben auf die Mieter umlegen. Ein Grundstücksbesitzer forderte von seinem Mieter, für das Fällen eines vom Sturm geschädigten Baumes aufzukommen. Das Landgericht Krefeld (Aktenzeichen 2 S 56/09) lehnte das ab. Es habe sich um „ein singulär schweres Ereignis“ gehandelt, nämlich einen Jahrhundertsturm. Deswegen müsse sich der Mieter nicht an den Fällkosten beteiligen. Das könne höchstens in anderen Regionen der Fall sein, in denen öfter mit schweren Naturkatastrophen zu rechnen sei

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