Vorsicht beim Rückschnitt von Bäumen

Wie stark sollte man Bäume zurückschneiden, damit sie besser austreiben? Diese Frage beschäftigte auch eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern. In diesem Fall ging es um das Beschneiden von Esskastanien, Eschen und Nussbäumen. Die Mehrheit hatte sich für einen radikalen Rückschnitt ausgesprochen – doch ein Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft war anderer Meinung. Seine Begründung: Das vorgesehene Zurechtstutzen sei völlig übertrieben und verstoße sogar gegen die Baumschutzsatzung. Das Amtsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 290a C 6777/08) sah das genauso und erklärte den Beschluss der Mehrheit für ungültig. Beim Beschneiden gehe es schließlich darum, einem Baum „eine möglichst natürliche und artgerechte Entwicklung seiner Krone zu ermöglichen“

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