Kosten für die Gartenarbeit: Wie viel darf man absetzen?

Pro Jahr darf man bei Handwerkerleistungen 20 Prozent von maximal 6.000 Euro von der Steuer absetzen, also insgesamt 1.200 Euro. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen sind es immerhin 20 Prozent von maximal 20.000 Euro, was 4.000 Euro entspricht. Wer die Arbeiten im Garten also von Handwerkern, Gärtnern und anderen Dienstleistern erledigen lässt und sie entsprechend in der Steuererklärung ausweist, kann pro Jahr insgesamt 5.200 Euro steuerlich geltend machen. Wichtig ist: Begleichen Sie eine Rechnung von über 100 Euro niemals in bar, sondern immer per Banküberweisung – falls das Finanzamt einen Nachweis sehen will. Bei kleineren Summen reicht in der Regel eine Quittung aus. Wichtig ist außerdem, dass die Mehrwertsteuer in der Rechnung ausgewiesen ist. Sie ist ebenfalls steuerlich absetzbar, daher geben Sie in Ihrer Steuererklärung die Bruttosummen an

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