Den Rasen mähen lassen? Welche Leistungen man steuerlich absetzen kann

Die Gartenarbeit muss sich entweder in Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen einteilen lassen. Nur dafür ist ein Plätzchen in der Steuererklärung vorgesehen und nur dafür gibt’s vom Finanzamt auch Geld zurück.

Sogenannte Handwerkerleistungen sind einmalige Arbeiten wie zum Beispiel die Garten-Um- oder Neugestaltung, Reparaturen, Erdaufschüttungen, die Bohrung eines Brunnens oder der Bau einer Terrasse. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind wiederkehrende Tätigkeiten, die überwiegend der Pflege und Instandhaltung dienen: Dazu zählen unter anderem das Rasenmähen, Heckenschneiden und Bekämpfen von Schädlingen. Beachten Sie aber: Fallen die Arbeiten außerhalb des eigenen Grundstücks an, kann man sie nicht steuerlich geltend machen. Außerdem beteiligt sich der Fiskus unter anderem auch nicht an den Kosten für Pflanzen, Pflastersteine und anderes Material. Diese sollten in der Rechnung immer getrennt von den Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten aufgeführt sein

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