Verbotene Pflanzen

Gibt es in Deutschland verbotene Pflanzen?

Noch sind der Sommerflieder und Japanischer Staudenknöterich in Deutschland nicht verboten, auch wenn viele Naturschutzorganisationen dazu aufrufen, solche Neophyten nicht mehr anzupflanzen, um die heimische Artenvielfalt zu schützen. Zum Teil gibt es mittlerweile auch nicht invasive Sorten dieser Pflanzen, zum Beispiel von der Goldrute, die keine keimfähigen Samen bilden und sich somit nicht von selbst in der Natur aussäen können.

Etwas anderes gilt für die in der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 und den dazugehörigen Durchführungsverordnungen (2016/1141, 2017/1263, 2019/1262) aufgeführten invasiven gebietsfremden Pflanzen (wie zum Beispiel Impatiens glandulifera – Drüsiges Springkraut): Diese „dürfen nicht vorsätzlich in das Gebiet der Union verbracht werden, (…) gehalten werden, auch nicht in Haltung unter Verschluss; gezüchtet werden, (…) in Verkehr gebracht werden; verwendet oder getauscht werden; (…) in die Umwelt freigesetzt werden“ (Artikel 7). Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Bundesländer ermächtigt, Maßnahmen zu erlassen. Zudem können, auch wenn es kein Verbot gibt, Unterlassungsansprüche des Nachbarn drohen, wenn durch ein Übergreifen auf das Nachbargrundstück Beeinträchtigungen durch die Pflanzen auftreten

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