Nasses Herbstlaub als Unfallursache

Für Herbstlaub auf öffentlichen Wegen am Haus gelten andere Regeln zur Räumpflicht wie bei Schnee oder Glatteis. Das Landgericht Coburg (Az. 14 O 742/07) hat in einer Entscheidung klargestellt, dass die Pflichten des Grundstückseigentümers im Herbst nicht so umfangreich sind wie im Winter bei Eis und Schnee. Geklagt hatte eine Passantin, die auf feuchtem Herbstlaub ausgerutscht war. Der beklagte Grundeigentümer konnte sich erfolgreich damit verteidigen, dass er erst wenige Tage vorher Laub gefegt hatte. Denn anders als etwa bei Eisregen gibt es keine stündliche Räumpflicht. Nicht jedes Laubblatt muss sofort weggefegt werden. Das Landgericht wies die Klage außerdem mit dem Hinweis ab, dass sich Fußgänger auf Rutschgefahr unter Laubbäumen einrichten müssen.

Bild von 철민 박 auf Pixabay

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Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

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Mehrgenerationen-Gemeinschafts-Waldgarten des Obst und Gartenbauvereines Mellrichstadt

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Bald sind die ersten Wald Erdbeeren oder auch Erdbeeren und Rhabarber im Garten reif.

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Hilfe! Meine Pflanzen werden von den Schnecken gefressen.

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Die Zwiebelpflanzen vom Frühjahr sind nun abgeblüht. Sollen die Blüten und das Laub abgeschnitten werden oder dran bleiben?

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