Schneegitter zum Schutz vor Dachlawinen

Ob Schneefanggitter als Schutzmaßnahmen vor Dachlawinen angebracht werden müssen, hängt grundsätzlich von der Ortsüblichkeit ab, soweit keine örtliche Vorschrift hierzu verpflichtet. Es besteht keine Pflicht, Schneefanggitter anzubringen, nur weil eine allgemeine Gefahr besteht, dass Schnee von Dächern abrutschen kann. Fehlt es an der Ortsüblichkeit, so stellt es, nach einem Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 4.4.2013 (Az. 105 C 3717/10), grundsätzlich keinen Pflichtverstoß dar, wenn keine Schneefanggitter angebracht werden

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