Ärger mit Nachbars Katze

Das mit Liebe gepflegte Blumenbeet als Katzenklo, tote Vögel im Garten oder – noch schlimmer – Katzenkot im Kindersandkasten. Es dauert nicht lange und schon sehen sich die Nachbarn vor Gericht wieder. Katzenbesitzer und Nachbarn liegen sich meistens wegen der Frage in den Haaren, ob, wo und wie viele Katzen freien Auslauf haben dürfen. Unzählige Rechtsstreitigkeiten wurden wegen der Samtpfoten schon ausgefochten. Denn: Nicht jeder freut sich über den Besuch der Nachbarskatze im eigenen Garten, insbesondere wenn Kot oder Schäden hinterlassen werden. Grundsätzlich ist es rechtlich schwierig zu unterbinden, dass die Katze des Nachbarn das eigene Grundstück betritt. Zum Beispiel hat das Landgericht Darmstadt entschieden: Wenn ein Nachbar fünf Katzen hat, ist der Besuch von zwei Nachbarskatzen aufgrund des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses hinzunehmen (Urteil vom 17.03.1993, Aktenzeichen: 9 O 597/92). Umsetzbar ist diese Regelung in der Praxis kaum. Und so greifen die Betroffenen oft zur Selbstjustiz. Da gibt es Geschichten von bösen Nachbarn, die mit Rattengift und Luftgewehr auf die Barrikaden gehen, um dem unliebsamen Gast den Garaus zu machen. Gerichte müssen von Fall zu Fall die unterschiedlichsten Fragen klären: Muss der eigene Garten katzensicher abgeriegelt werden, damit die Mieze auch wirklich nicht Nachbars Vögeln nachstellt? Wer haftet für Schäden und Verschmutzungen im Garten oder Kratzer am Auto? Was tun, wenn nächtliche Katzenkonzerte die Nachbarschaft wachhalten?

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