Darf man mit einer Flugdrohne Nachbars Garten fotografieren?

Wenn durch den Flug der Drohne über das Grundstück in das Recht auf Privatsphäre und in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingegriffen wird, hat der Betroffene möglicherweise einen Unterlassungsanspruch gegen Sie (AG Potsdam Az. 37 C 454/13). Sie sollten außerdem unbedingt beachten, dass die unberechtigte Aufnahme von Bildern einer Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unter Strafe steht (§ 201 a Strafgesetzbuch), wenn durch die Aufnahme der höchstpersönliche Lebensbereich verletzt wird. Hierfür ist es bereits ausreichend, dass die Live-View-Funktion aktiviert ist.

Zusätzlich sind insbesondere auch noch das Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 Kunsturhebergesetz), das Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 Grundgesetz), das Urheberrecht und das Datenschutzrecht zu beachten. Zum Beispiel dürfen Bilder von Personen grundsätzlich nicht ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden. Auch bei Bauwerken gibt es Einschränkungen. Ganz entscheidend ist, dass die Bilder nicht mit einem Namen oder einer Adresse verknüpft werden können und keine persönlichen Gegenstände auf dem Lichtbild zu sehen sind (AG München Az. 161 C 3130/09). Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs kann man sich dabei nicht auf die Panoramafreiheit aus dem Urhebergesetz berufen (Az. I ZR 192/00)

… und hier gibt's noch mehr…

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