Nasses Herbstlaub als Unfallursache

Für Herbstlaub auf öffentlichen Wegen am Haus gelten andere Regeln zur Räumpflicht wie bei Schnee oder Glatteis. Das Landgericht Coburg (Az. 14 O 742/07) hat in einer Entscheidung klargestellt, dass die Pflichten des Grundstückseigentümers im Herbst nicht so umfangreich sind wie im Winter bei Eis und Schnee. Geklagt hatte eine Passantin, die auf feuchtem Herbstlaub ausgerutscht war. Der beklagte Grundeigentümer konnte sich erfolgreich damit verteidigen, dass er erst wenige Tage vorher Laub gefegt hatte. Denn anders als etwa bei Eisregen gibt es keine stündliche Räumpflicht. Nicht jedes Laubblatt muss sofort weggefegt werden. Das Landgericht wies die Klage außerdem mit dem Hinweis ab, dass sich Fußgänger auf Rutschgefahr unter Laubbäumen einrichten müssen.

webmaster

… und hier gibt's noch mehr…

Samen und Früchte bestimmen und erkennen oder auch hier bestellen.

Samen und Früchte bestimmen und erkennen oder auch hier bestellen.

Großer 11ter Blumenmarkt in Ostheim Rhön

Großer 11ter Blumenmarkt in Ostheim Rhön

Das Lungenkraut ( Pulmonaria officinalis)

Das Lungenkraut ( Pulmonaria officinalis)

Große Vogelzählung Stunden der Gartenvögel

Große Vogelzählung Stunden der Gartenvögel

NaturGarten Tour 2024

NaturGarten Tour 2024

No Comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert