Nasses Herbstlaub als Unfallursache

Für Herbstlaub auf öffentlichen Wegen am Haus gelten andere Regeln zur Räumpflicht wie bei Schnee oder Glatteis. Das Landgericht Coburg (Az. 14 O 742/07) hat in einer Entscheidung klargestellt, dass die Pflichten des Grundstückseigentümers im Herbst nicht so umfangreich sind wie im Winter bei Eis und Schnee. Geklagt hatte eine Passantin, die auf feuchtem Herbstlaub ausgerutscht war. Der beklagte Grundeigentümer konnte sich erfolgreich damit verteidigen, dass er erst wenige Tage vorher Laub gefegt hatte. Denn anders als etwa bei Eisregen gibt es keine stündliche Räumpflicht. Nicht jedes Laubblatt muss sofort weggefegt werden. Das Landgericht wies die Klage außerdem mit dem Hinweis ab, dass sich Fußgänger auf Rutschgefahr unter Laubbäumen einrichten müssen.

webmaster

… und hier gibt's noch mehr…

Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

Wir machen uns einen Smoothie mit Gartenfrüchten.

Wir machen uns einen Smoothie mit Gartenfrüchten.

Naturgarten Familie Dahinten Saal an der Saale

Naturgarten Familie Dahinten Saal an der Saale

Neuartige Tiere in unseren Gärten

Neuartige Tiere in unseren Gärten

Vogelfreundliche Gärten ausgezeichnet.

Vogelfreundliche Gärten ausgezeichnet.

No Comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert