Feuerkörbe und Feuerschalen im Garten
Bei Feuerschalen und Feuerkörben handelt es sich im Sinne des Immissionsschutzrechts um sogenannte nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, allerdings dürfen sie nur entsprechend ihrer Bestimmung für sogenannte „Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer“ verwendet und nur mit bestimmten Brennstoffen betrieben werden. Erlaubt sind naturbelassenes stückiges Holz (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 der 1. BImSchV) oder gepresste Holzbriketts (§ 3 Abs. 1 Nr. 5a der 1. BImSchV). Wer seine Feuerschale beispielsweise für die Verbrennung von Abfällen zweckentfremdet, begeht jedoch eine Ordnungswidrigkeit.
Bei Feuerschalen oder Feuerkörben ist nicht nur die Optik entscheidend, vor allem zählt die Sicherheit. Empfehlenswert sind Modelle mit möglichst kleinen Zwischenräumen, sodass keine Glut hindurchfallen kann. Den Funkenflug kann man durch einen Aufsatz oder Deckel, den Funkenschutz, reduzieren. Welche Brennstoffe in einer Schale oder einem Korb verbrannt werden können, ist abhängig vom Material: Kohle etwa sollte nur in Gefäßen aus Metall entzündet werden. Brennholz dagegen eignet sich auch für Schalen aus Terracotta oder Keramik. Wählen Sie für das Feuer außerdem einen nicht brennbaren und ebenen Platz im Garten aus, der idealerweise keine entflammbaren Gegenstände in seiner unmittelbaren Nähe hat.