Nachbarschaftsstreit: Was du nicht willst, das man dir tut…

Man kann nichts von anderen fordern, das man selbst nicht einhält. Was den meisten Laien intuitiv einleuchtet, entschieden Richter in Rheinland-Pfalz jetzt auch in einem Nachbarschaftsstreit: Eine Eigentümerin hatte gegen ihre Nachbarin geklagt, sie solle ihren Zaun von mindestens 2,06m auf 1,20m Höhe zurückbauen, die Hecke dahinter auf 1,50m kürzen. Muss diese nicht, entschied das Landgericht Koblenz, denn die Klägerin hat mit eigenen Zäunen von mehr als 1,80m Höhe selbst deutlich diese Grenzen gesprengt. Nur auf dieses Maß braucht die Beklagte jetzt Zaun und Hecke zu kürzen.

LG Koblenz, Az. 13 S 6/20

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