Immer wieder kommt es zu Angriffen auf Personen durch nicht angeleinte Hunde.
Leichte bis schwerwiegende Verletzungen sind oftmals die Folge eines Hundeangriffs. Doch wer haftet im Fall eins Angriffs durch einen unangeleinten Hund? Macht sich der Hundehalter strafbar? Kann der Angriff eines nicht angeleinten Hundes den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen? Wie ist die Rechtslage?
Als Strafverteidigerin in München kläre ich Sie über die Haftungsrisiken und Strafbarkeiten bei Hundeangriffen auf.