Wer haftet bei Unfällen in Nachbars Garten?

Aber was passiert, wenn die Katze bei ihrem Spaziergang im Nachbargarten auf einen Hund trifft und von diesem verletzt wird? Ist dann der Hund schuld oder die Katze? Hätten die Besitzer des Hundes schlicht besser auf ihr Tier aufpassen müssen? Wenn ein Hund eine Katze beißt, um sein Revier zu verteidigen, wird das Ordnungsamt keine Maulkorbpflicht verfügen. Zwar muss ein Hund grundsätzlich so gehalten werden, dass Menschen, Tiere und Sachen nicht gefährdet werden können. Allerdings muss bei der Beurteilung der Frage, ob ein Hund bissig oder gefährlich ist, der natürliche Trieb des Tieres zur Verteidigung seines Refugiums berücksichtigt werden – schließlich war die Katze in das eingezäunte Grundstück eingedrungen. Auch gehört nach der Auffassung des Verwaltungsgerichts Saarlouis, Az. 6 L 1176/07 das Fangen von kleineren (Beute-)Tieren zum üblichen Verhalten eines Hundes, ohne dass hieraus auf eine anormale Aggressivität geschlossen werden kann. Ein (Beute-)Tier, das sich auf das Terrain eines Hundes begibt, läuft grundsätzlich Gefahr, von diesem gebissen zu werden. Insoweit liegt keinerlei Indiz für eine besondere Bissigkeit des Hundes vor

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