Was passiert bei einem Verstoß?
Ob ein Garten gegen die Vorgaben der jeweiligen Bauordnung verstößt, ist im Einzelfall von der unteren Bauaufsichtsbehörde zu prüfen. Für die Einhaltung des Verbots in Baden-Württemberg sind die Baurechtsbehörden in den Kommunen zuständig. Sollten ihnen illegale Schottergärten bekannt werden, können sie Anordnungen zum Rückbau der Schottergärten treffen oder diese auf Kosten der Betroffenen von Dritten ausführen lassen. Laut Umweltministerium gilt: Hauseigentümer in Baden-Württemberg müssen ihren Schottergarten – sofern er nicht vor Inkrafttreten der Landesbauordnung Mitte der 1990er Jahre angelegt wurde – von sich aus beseitigen
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