Schadensersatz durch aggressives Streusalz

Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena (Az. 4 U 218/05) muss ein Eigentümer die Nachteile hinnehmen, die die ungünstige Lage seines Hauses mit sich bringt. Denn bei winterlicher Glätte müssen die innerörtlichen Fahrbahnen und Gehwege von Schnee und Eis befreit und mit abstumpfenden Mitteln bestreut werden. Dabei kann die Gemeinde zwar unter den verschiedenen Streumitteln das ihr geeignet erscheinende Mittel frei wählen. Eine Pflicht, diese Auswahl auf Splitt zu beschränken, besteht bei sachgerechter Verwendung des Streugutes jedoch nicht. Dies gilt auch, wenn das Auftausalz in Verbindung mit Schmelzwasser die aus Sandstein gefertigten Haussockel der Anlieger schädigt

… und hier gibt's noch mehr…

Liebe Besucher unserer Gartenseite!

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Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

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Die Brutzeit beginnt und die Vögel suchen sich fleißig Nistmaterial.

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Sammy und seine Freunde

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Mitmachaktion „Stunde der Gartenvögel“ 2025

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Tag der offenen Gartentür und Naturgartentour im Landkreis Rhön Grabfeld

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