Pfeifen eines Graupapageis
Gilt das Pfeifen eines Graupapageis als Lärmbelästigung?
Es kommt auf die Art, die Tageszeit und die Dauer des Lärms an. Das schrille, über Stunden andauernde Pfeifen eines Graupapageis, der in einer Wohnung in einem reinen Wohngebiet gehalten wird, übersteigt die übliche Lärmbelästigung erheblich und muss nicht hingenommen werden (OLG Düsseldorf, 10.1.1990, Az. 5 Ss (O i) 476/89). Ob die Vögel vollständig abzuschaffen sind, hängt von der Abwägung der nachbarlichen Interessen ab. Das Halten von einzelnen exotischen Vögeln ist hierzulande zwar nicht unüblich. Um die Lärmbelästigung aber möglichst gering zu halten, hat das Landgericht Zwickau (1.6.2001, Az. 6 S 388/00) entschieden, dass die dort vorhandenen Papageien in der Wohnung gehalten werden müssen und nur eine Stunde täglich, innerhalb bestimmter Zeitspannen, in die Voliere im Garten gebracht werden dürfen