Garten-Deko nicht überall gestattet
Blumentöpfe und Gartenmöbel lösten einen anderen Disput unter Nachbarn aus: Eine Familie im Rheinland hatte die Gartenaccessoires entlang eines Durchfahrtsweges aufgestellt – obwohl sie keinen Garten zu ihrer Wohnung gemietet hatten, sondern nur eine Terrasse. Das Amtsgericht Köln (Aktenzeichen 10 S 9/11) betrachtete die „Belagerung“ des Weges mit Mobiliar als „einen vertragswidrigen Gebrauch“ der Mietsache und untersagte für die Zukunft derartige Verschönerungsmaßnahmen. Die bereits platzierten Gegenstände musste die Familie entfernen. Bild von Wälz auf Pixabay
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