Gilt der Mindestabstand nur für Gehölze?

Stauden oder etwa Sonnenblumen sind nicht erfasst – Bambus allerdings schon! So hatte ein Nachbar, der laut Gerichtsurteil eine zu grenznah gepflanzte Lebensbaum-Hecke wieder entfernen musste, diese durch Bambus direkt an der Grenze ersetzt. Das Amtsgericht Stuttgart (Az. 11 C 322/95) verurteilte ihn ebenfalls zur Beseitigung des Bambus. Auch wenn Bambus botanisch zu den Gräsern zählt, ist diese Einordnung für die rechtliche Wertung nicht bindend. Im Sinne der nachbarrechtlichen Vorschriften sei Bambus als „Gehölz“ einzustufen, entschied in einem anderen Fall das Amtsgericht Schwetzingen (Az. 51 C 39/00)

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