Grenzabstand von Hecken
Als Hecke wird eine Reihe von Sträuchern oder Bäumen bezeichnet, die so dicht nebeneinander gepflanzt sind, dass sie miteinander verwachsen können. Typische Heckenpflanzen sind Liguster, Hainbuche, Kirschlorbeer, Wacholder und Lebensbaum (Thuja). Ob die Pflanzen regelmäßig seitlich oder in der Höhe gestutzt werden, ist für die juristische Definition einer Hecke unerheblich. Grundsätzlich müssen alle Hecken Grenzabstände einhalten. Hier kommt es im Einzelfall darauf an, was die Nachbarrechtsgesetze der einzelnen Bundesländer vorschreiben. Erkundigen Sie sich deshalb vorher, etwa bei der Gemeinde, was in diesem Fall gilt. In den meisten Bundesländern müssen Sie Hecken bis etwa zwei Meter Wuchshöhe mit mindestens 50 Zentimetern Abstand zur Grenze pflanzen. Höhere Hecken müssen sogar mindestens einen Meter oder mehr von der Grenze entfernt stehen. Dies gilt übrigens grundsätzlich auch für Bäume und Sträucher, die sich selbst im Garten ausgesät haben. Nur in einigen Bundesländern ist eine Hecken-Maximalhöhe in den Nachbarrechtsgesetzen geregelt. Allerdings darf eine Hecke auch in den anderen Bundesländern nicht gänzlich in den Himmel wachsen: Zwar könnte eine Hecke nach dem Gesetzeswortlaut auch 10 oder 15 Meter hoch werden, solange sie zwei Meter Grenzabstand einhält. Vereinzelt wird aber in der Rechtsprechung die Meinung vertreten, dass eine Hecke, die eine geschlossene Pflanzenwand darstellt, auf eine Höhe von drei bis vier Meter zu begrenzen ist. Wächst die Hecke noch höher, so gelten etwa nach dem Landgericht Saarbrücken wieder die Abstandsvorschriften für Bäume, also bis zu acht Meter. Zu hohe Hecken müssen demnach möglicherweise gekürzt, zu nah gepflanzte unter Umständen zurückversetzt werden